Yutinah EU Blacklist

Dass allgemeine TierSchG §1 – §21b bzw. §22 ist ein deutsches Gesetz und regelt den Umgang mit Haus- und Nutztieren. Der wohl wichtigste Paragraph der sich auf Haustiere anwenden lässt, ist der §2 – §3. Beide Paragraphen beschreiben im wesentlichen die artgerechte Haltung der Tiere. Das deutsche Tierschutzgesetz ist noch nicht gänzlich das was sich der Tierschutz europaweit wünscht, aber ein guter Anfang. Yutinah wird in Deutschland entwickelt und betrieben, allerding ist es ein europäisches Projekt. Wir wünschen uns deshalb mindestens die Einhaltung des Tierschutzgesetzes – europaweit. Aus diesem Grund ist eine Yutinah EU Blacklist auf dem Weg, und wird im neuen Jahr veröffentlicht. Dort können national sowie grenzübergreifend Tierschutzverstöße gemeldet werden. Wenn sie von der Einrichtung nicht selbst angezeigt werden oder wurden wird das Yutinah übernehmen. Allgemeine Informationen über Verstöße werden auch europoweit mitgeteilt und stehen jeder Tierschutzeinrichtung zur Verfügung.

Veröffentlicht am 26.03.2024 im Update v1.12.4.64